LEGENDENREICH Con 1 - Rollenspiel-Con 18.-19. Juli 2009 im Hotel ALCATRAZ am Japanischen Garten
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Con-Handbuch

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Hier das leider notwendige Schriftwerk zusammengestellt als eine Art Con-Handbuch:
 

Bitte lest Euch zur Information diese Schriften durch und haltet Euch daran.

So habet denn Dank!


 

Haus- bzw. Con-Ordnung

Wir wünschen Euch und uns viel Spaß auf der ersten Legendenreich Convention… Damit dieses höchste Gut für alle erreichbar ist, obliegt es an uns, ein kleines Regelwerk zusammen zu stellen. Dieses ist für alle verbindlich und Missachtung der Regeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung für die betreffende Person.

Mit Betreten der Veranstaltung werden folgende Regeln beachtet!

1

Das Stören des Ablaufes der Veranstaltung, ungebührliches Verhalten sowie Zuwiderhandlungen gegen die Haus-/Con-Ordnung können den Verweis von der Veranstaltung nach sich tragen, dies gilt ebenso für Personen die eine Gefahr für sich oder andere darstellen.

2

Jeder Teilnehmer sollte sich so respektvoll gegenüber anderen Personen und fremden Besitz verhalten, damit keiner sich belästigt fühlt oder fremdes Eigentum zu Schaden kommt

3

Das Aufsichtspersonal ist im Rahmen der erforderlichen Arbeit weisungsbefugt und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. In begründeten Fällen kann es zu Kontrollen von Taschen und Kleidung kommen.

4

Der Besuch der und die Teilnahme an Aktionen der Veranstaltung erfolgen auf eigene Gefahr

5

Die Haftung erfolgt nach dem Verursacher Prinzip, d.h. wir übernehmen keine Haftung bei Personen- oder Vermögensschäden insbesondere unter Einfluss von Alkohol

6

Verboten sind auf der gesamten Veranstaltung und dem gesamten Veranstaltungsgelände:

 

 a

Illegale Drogen

 

 b

Übermäßiger Alkoholkonsum 

 

 c

Offenes Feuer 

 

 d

Rauchen – einzige Ausnahme bildet der ausgewiesen Raucherbereich im Hof 

 

 e

Lebende Tiere – einzige Ausnahme Tiere, die zur Unterstützung Behinderter trainiert sind 

 

 f

Gewalttätige Handlungen jeglicher Art 

 

 g

Waffen jeglicher Art 

7

Es ist unbedingt darauf zu achten…

 

a

…alle Notausgänge und sämtliche Flucht- und Rettungswege frei zu halten

 

b

…das Wertsachen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden

 

 

*

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl (sh. 4.)

 

 

*

Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

 

c

…das Gelände sauber zu halten

 

 

*

Verunreinigungen werden auf Kosten des Verursachers entfernt

 

 

*

Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer werfen (oder wieder einpacken)

 

d

… Räumlichkeiten so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden werden

 

e

…ab 22:00 auf die Nachtruhe zu waren

8

Minderjährigen Personen ist der Aufenthalt auf der Veranstaltung nur mit einem Einverständnis der Eltern und einer erziehungsberechtigten oder –bevollmächtigen Person gestattet. Dabei gilt:

 

a

Die von den Eltern ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung und Vollmacht/Erklärung zur Übernahme der Aufsichtspflichten ist stets zusammen mit dem Personalausweis mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen

 

b

Die erziehungsberechtigte/-bevollmächtigte Person hat folgende Punkte zu beachten

 

 

*

Es ist nicht möglich diese Vollmacht zu übertragen

 

 

*

Ständige Aufsichtspflicht über das Kind

 

 

*

Kein Alkohol an das Kind

 

 

*

Keine sexuellen Handlungen des Kindes

 

c

Es gelten die deutschen Jugendschutzbestimmungen

9

Bei Nutzung von auf der Veranstaltung angefertigtem Bild- und Tonmaterial für kommerzielle Zwecke wird eine schriftliche Genehmigung seitens des Veranstalters benötigt.

10

Diese Ordnung ist als vorläufig zu betrachten und wird erst mit Beginn der Veranstaltung durch die als endgültig ausgewiesene Ordnung ersetzt. Die endgültige Ordnung kann vor Betreten der Veranstaltung eingesehen werden und durch erfolgtes Betreten der Veranstaltung wird die endgültige Ordnung anerkannt

11

 

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Veröffentlichung werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Ordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der betroffenen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der eigentlichen Absicht am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Ordnung als lückenhaft erweist

   
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Nutzungsordnung der Turnhallen

Wir wünschen Euch und uns viel Spaß auf der ersten Legendenreich Convention… Damit dieses höchste Gut für alle erreichbar ist, obliegt es an uns, ein kleines Regelwerk zusammen zu stellen. Dieses ist für alle verbindlich und Missachtung der Regeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung für die betreffende Person.

Mit Betreten der Turnhallen werden folgende Regeln beachtet!

1

Als Turnhalle wird bezeichnet: der gesamte Gebäudekomplex der uns von der Stadt Kaiserslautern zur Verfügung gestellt wurde

2

Die Turnhalle wird im Zuge der Ordnung als Veranstaltungsgelände betrachtet, somit zählt innerhalb dieser die Haus- / Con-Ordnung in vollem Umfang auch hier. Zusätzliche Punkte sind zur Nutzung sind im Folgenden aufgelistet

3

Die Nutzung der Hallen ist wie folgt geregelt:

 

 a

Bei Ankunft in Kaiserslautern sollte man sich zuerst bei der Orga im Hotel melden, es kann sein, dass die Turnhalle abgesperrt ist (Während der Tagzeiten üblich). Die Orga kann den Zugang zur Halle ermöglichen

 

 b

Die Belegung der Turnhalle geschieht in der Regel von unten nach oben, d.h. zuerst ist die untere Halle zu füllen, danach erst die obere – beide Hallen bieten Platz für etwa 100 Schläfer

 

 c

Ebenso bei der Nutzung der Umkleiden, Duschen und WCs: bitte immer erst die untere Halleneinrichtung nutzen, da der Hausmeister über den oberen Umkleideräumen seine Wohnung hat

4

Es wird keine Schlafplatz-Ausstattung zur Verfügung gestellt, d.h. Isomatte und Schlafsack sind selbst mitzubringen

5

Innerhalb der Turnhalle sind zur Schonung nur Isomatte und Schlafsack erlaubt

6

Es ist auf Sauberkeit insbesondere des Schuhwerkes zu achten, damit der Hallenboden nicht unnötig beschmutzt wird

7

Während der Nachtzeiten ist mit gedimmten oder gar gelöschtem Licht zu rechnen, d.h. es ist sinnvoll eine Taschenlampe mitzubringen

8

Innerhalb des Bereichs, welcher als Sportfläche dient, ist das Essen und Trinken untersagt, d.h. innerhalb der Umkleideräume dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt werden

9

Diese Ordnung ist als vorläufig zu betrachten und wird erst mit Beginn der Veranstaltung durch die als endgültig ausgewiesene Ordnung ersetzt. Die endgültige Ordnung kann vor Betreten der Veranstaltung eingesehen werden und durch erfolgtes Betreten der Veranstaltung wird die endgültige Ordnung anerkannt

10

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Veröffentlichung werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Ordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der betroffenen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der eigentlichen Absicht am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Ordnung als lückenhaft erweist

   
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Jugendschutz / Erziehungsbevollmächtigung

Mit einem Klick auf die Überschrift könnt Ihr Euch die Vollmacht (Dategröße knapp 1 MB) ansehen und/oder auch gerne downloaden.
Weitere Informationen folgen in Kürze...

 
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LEGENDENREICH Con 1 - Rollenspiel-Con 18.-19. Juli 2009 im Hotel ALCATRAZ am Japanischen Garten
Veranstalter DIE LEGENDE e.V., Gemeinnütziger Verein für mittelalterliche Kultur und Fantasy-Rollenspiel


Aktualisiert am Donnerstag, 25. Juni 2009 durch Weberknecht Michael Frohnhöfer
© DIE LEGENDE e.V. Kaiserslautern 1994-2009
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