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1 |
Das Stören des Ablaufes der
Veranstaltung, ungebührliches Verhalten sowie Zuwiderhandlungen gegen die
Haus-/Con-Ordnung können den Verweis von der
Veranstaltung nach sich tragen, dies gilt ebenso für Personen die eine Gefahr
für sich oder andere darstellen. |
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2 |
Jeder Teilnehmer sollte
sich so respektvoll gegenüber anderen Personen und fremden Besitz verhalten,
damit keiner sich belästigt fühlt oder fremdes Eigentum zu Schaden kommt |
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3 |
Das Aufsichtspersonal ist
im Rahmen der erforderlichen Arbeit weisungsbefugt und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.
In begründeten Fällen kann es zu Kontrollen von Taschen und Kleidung kommen. |
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4 |
Der Besuch der und die
Teilnahme an Aktionen der Veranstaltung erfolgen auf eigene Gefahr |
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5 |
Die Haftung erfolgt nach
dem Verursacher Prinzip, d.h. wir übernehmen keine Haftung bei Personen- oder
Vermögensschäden insbesondere unter Einfluss von Alkohol |
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6 |
Verboten sind auf der
gesamten Veranstaltung und dem gesamten Veranstaltungsgelände: |
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a |
Illegale Drogen |
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b |
Übermäßiger
Alkoholkonsum |
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c |
Offenes Feuer |
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d |
Rauchen – einzige Ausnahme
bildet der ausgewiesen Raucherbereich im Hof |
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e |
Lebende Tiere – einzige
Ausnahme Tiere, die zur Unterstützung Behinderter trainiert sind |
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f |
Gewalttätige Handlungen
jeglicher Art |
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g |
Waffen jeglicher Art |
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7 |
Es ist unbedingt darauf zu
achten… |
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a |
…alle Notausgänge und
sämtliche Flucht- und Rettungswege frei zu halten |
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b |
…das Wertsachen nicht unbeaufsichtigt
gelassen werden |
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* |
Der Veranstalter übernimmt
keine Haftung bei Diebstahl (sh. 4.) |
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* |
Diebstahl wird zur Anzeige
gebracht. |
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c |
…das Gelände sauber zu
halten |
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* |
Verunreinigungen werden auf
Kosten des Verursachers entfernt |
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* |
Müll in die dafür
vorgesehenen Mülleimer werfen (oder wieder einpacken) |
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d |
… Räumlichkeiten so zu
hinterlassen, wie sie vorgefunden werden |
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e |
…ab 22:00 auf die Nachtruhe
zu waren |
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8 |
Minderjährigen Personen ist
der Aufenthalt auf der Veranstaltung nur mit einem Einverständnis der Eltern
und einer erziehungsberechtigten oder –bevollmächtigen Person gestattet.
Dabei gilt: |
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a |
Die von den Eltern
ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung und
Vollmacht/Erklärung zur Übernahme der Aufsichtspflichten ist stets zusammen
mit dem Personalausweis mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal
vorzuzeigen |
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b |
Die erziehungsberechtigte/-bevollmächtigte
Person hat folgende Punkte zu beachten |
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* |
Es
ist nicht möglich diese Vollmacht zu übertragen |
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* |
Ständige
Aufsichtspflicht über das Kind |
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* |
Kein
Alkohol an das Kind |
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* |
Keine
sexuellen Handlungen des Kindes |
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c |
Es gelten die deutschen
Jugendschutzbestimmungen |
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9 |
Bei Nutzung von auf der
Veranstaltung angefertigtem Bild- und Tonmaterial für kommerzielle Zwecke wird eine schriftliche
Genehmigung seitens des Veranstalters benötigt. |
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10 |
Diese Ordnung ist als vorläufig
zu betrachten und wird erst mit Beginn der Veranstaltung durch die als
endgültig ausgewiesene Ordnung ersetzt. Die endgültige Ordnung kann vor
Betreten der Veranstaltung eingesehen werden und durch erfolgtes Betreten der
Veranstaltung wird die endgültige Ordnung anerkannt |
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11
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Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Veröffentlichung werden, bleibt davon die Wirksamkeit der
Ordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der betroffenen Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
eigentlichen Absicht am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich die Ordnung als lückenhaft erweist |
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Wir wünschen Euch und uns viel Spaß auf der ersten Legendenreich Convention… Damit dieses höchste Gut für alle erreichbar ist, obliegt es an uns, ein kleines Regelwerk zusammen zu stellen. Dieses ist für alle verbindlich und Missachtung der Regeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung für die betreffende Person.
Mit Betreten der Turnhallen werden folgende Regeln beachtet!
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1 |
Als Turnhalle wird
bezeichnet: der gesamte Gebäudekomplex der uns von der Stadt Kaiserslautern
zur Verfügung gestellt wurde |
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2 |
Die Turnhalle wird im Zuge
der Ordnung als Veranstaltungsgelände betrachtet, somit zählt innerhalb
dieser die Haus- / Con-Ordnung in vollem Umfang auch
hier. Zusätzliche Punkte sind zur Nutzung sind im Folgenden aufgelistet |
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3 |
Die Nutzung der Hallen ist wie folgt geregelt: |
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a |
Bei Ankunft in
Kaiserslautern sollte man sich zuerst bei der Orga
im Hotel melden, es kann sein, dass die Turnhalle abgesperrt ist (Während der
Tagzeiten üblich). Die Orga kann den Zugang zur
Halle ermöglichen |
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b |
Die Belegung der Turnhalle
geschieht
in
der Regel von unten nach oben, d.h. zuerst ist die untere Halle zu füllen,
danach erst die obere – beide Hallen bieten Platz für etwa 100 Schläfer |
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c |
Ebenso bei der Nutzung der
Umkleiden, Duschen und WCs: bitte immer erst die untere Halleneinrichtung
nutzen, da der Hausmeister über den oberen Umkleideräumen seine Wohnung hat |
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4 |
Es wird keine
Schlafplatz-Ausstattung zur Verfügung gestellt, d.h. Isomatte und Schlafsack
sind selbst mitzubringen |
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5 |
Innerhalb der Turnhalle
sind zur Schonung nur Isomatte und Schlafsack erlaubt |
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6 |
Es ist auf Sauberkeit
insbesondere des Schuhwerkes zu achten, damit der Hallenboden nicht unnötig
beschmutzt wird |
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7 |
Während der Nachtzeiten ist
mit gedimmten oder gar gelöschtem Licht zu rechnen, d.h. es ist sinnvoll eine
Taschenlampe mitzubringen |
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8 |
Innerhalb des Bereichs,
welcher als Sportfläche dient, ist das Essen und Trinken untersagt, d.h.
innerhalb der Umkleideräume dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt
werden |
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9 |
Diese Ordnung ist als vorläufig
zu betrachten und wird erst mit Beginn der Veranstaltung durch die als
endgültig ausgewiesene Ordnung ersetzt. Die endgültige Ordnung kann vor
Betreten der Veranstaltung eingesehen werden und durch erfolgtes Betreten der
Veranstaltung wird die endgültige Ordnung anerkannt |
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10 |
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Veröffentlichung werden, bleibt davon die Wirksamkeit der
Ordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der betroffenen Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
eigentlichen Absicht am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich die Ordnung als lückenhaft erweist |
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Mit einem Klick auf die Überschrift
könnt Ihr Euch die Vollmacht (Dategröße knapp 1 MB) ansehen und/oder auch
gerne downloaden.
Weitere Informationen
folgen in Kürze...
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-- DER EINTRITT IST KOSTENLOS --LEGENDENREICH Con 1 -
Rollenspiel-Con 18.-19. Juli 2009 im Hotel ALCATRAZ am Japanischen Garten
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